Leisten wir gemeinsam unseren Beitrag dazu.

7. Gütesiegel für die Bürgerstiftung

Bürgerstiftung Schaumburg – Mitglied einer starken Gemeinschaft

Die Bürgerstiftung Schaumburg ist erneut, nun bereits zum siebten Mal in Folge, mit dem     Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen für Bürgerstiftungen ausgezeichnet worden.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen verleiht Bürgerstiftungen, deren Profil den sogenannten 10 Merkmalen entspricht, eine besondere Auszeichnung: das Gütesiegel.

 Ende 2020 wurde der Bürgerstiftung Schaumburg das Gütesiegel für weitere drei Jahre überreicht.

„Gerade in herausfordernden Zeiten braucht es Organisationen, die das gesellschaftliche Miteinander vor Ort mit innovativen Impulsen gestalten und fördern. Bürgerstiftungen, die das Gütesiegel tragen, sind etablierte Orte für dieses Engagement“, so Prof. Dr. Burkhard Küstermann, der Vorsitzende der Gütesiegel-Jury.

Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Bürgerstiftungen neben der Zweckvielfalt und der lokalen Ausrichtung der Stiftungsarbeit insbesondere die Unabhängigkeit der Stiftung von politischen Gremien und einen strategischen Aufbau des Stiftungskapitals nachweisen. Diese und weitere Kriterien sind in den 10 Merkmalen festgeschrieben, die sich Bürgerstiftungen vor mehr als 15 Jahren als Qualitätsmerkmal selbst auferlegt haben.

Eine unabhängige Jury entscheidet über die Gütesiegelvergabe

Das Gütesiegel hat sich über die Jahre erfolgreich als Qualitätsstandard in der Bürgerstiftungsbewegung etabliert. Die Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die „10 Merkmale“ und die Entscheidung über die Vergabe des Siegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexpertinnen. 275 der Bürgerstiftungen in Deutschland sind im Jahr 2021 dazu berechtigt, das Gütesiegel zu tragen.

Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung

Verabschiedet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen der 56. Jahrestagung im Mai 2000.

Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.

2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.

3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis,eine Region.

5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.

6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessenFörderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel denkulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz.Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.

7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.

8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.

9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationeneiner Stadt oder Region koordinieren.

10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.