Gutes Tun. Tut gut.
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Vielfältige Stiftungsmöglichkeiten

Ihre eigene Stiftung als Treuhandstiftung

Mit einer Treuhandstiftung gründen Sie Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Schaumburg. Sie bestimmen selbst, welchen gemeinnützigen Zweck Sie fördern möchten und welchen Namen Ihre Stiftung tragen soll.

Eine Treuhandstiftung ist auf Dauer – also für die „Ewigkeit“ – angelegt. Das eingebrachte Vermögen bleibt grundsätzlich erhalten, aus den Erträgen werden die gewünschten Projekte gefördert.

Wir als Bürgerstiftung Schaumburg bringen unser Fachwissen in der Stiftungsverwaltung und Zweckverwirklichung ein. Aktuell verwalten wir ein Treuhandvermögen von über 4,5 Millionen Euro. Sie profitieren von unserer Erfahrung, unseren Strukturen und unseren Netzwerken – und können sich gleichzeitig dauerhaft für die Menschen im Landkreis Schaumburg engagieren.

Die Verbrauchsstiftung – gezielt Vermögen einsetzen

Neben der klassischen, auf Ewigkeit angelegten Treuhandstiftung besteht auch die Möglichkeit, eine Verbrauchsstiftung unter unserem Dach zu errichten.

Hierbei wird das Stiftungsvermögen über einen festgelegten Zeitraum ganz oder teilweise „verbraucht“. So können Sie für einen überschaubaren Zeitraum besonders wirkungsvolle Akzente setzen, beispielsweise in einem Themenfeld, das Ihnen persönlich am Herzen liegt.

Die Verbrauchsstiftung ist damit ein attraktives Instrument für Menschen, die ihr Vermögen gezielt und planbar zu Lebzeiten oder per Testament einsetzen möchten.

Stiftungsfonds – flexibel unterstützen

Eine weitere Form des Engagements sind Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung Schaumburg.

Mit einem Stiftungsfonds können Sie

  • einen bestimmten Zweck innerhalb der Bürgerstiftung fördern,
  • Ihren Namen oder den Namen eines geliebten Menschen dauerhaft mit diesem Engagement verbinden
  • und von vereinfachten Strukturen gegenüber einer eigenen Stiftung profitieren.

Stiftungsfonds sind besonders geeignet, wenn Sie thematisch klar unterstützen möchten, ohne eine eigene Stiftung zu gründen.

Zu Lebzeiten oder per Testament stiften

Ob sofort, Schritt für Schritt oder im Rahmen eines Testaments:

  • Mit einer Treuhandstiftung, einer Verbrauchsstiftung oder einem Stiftungsfonds können Sie Ihre persönlichen Ziele und Werte langfristig sichern.
  • Die Einhaltung Ihres Willens ist verlässlich geregelt – ein hervorragendes Instrument auch zur Gestaltung der Erbfolge.

Als Stifterin oder Stifter, Zustifter oder Inhaber eines Stiftungsfonds können Sie die Arbeit der Bürgerstiftung Schaumburg finanziell unterstützen und sich auf Wunsch in verschiedenen Gremien an der Willensbildung beteiligen. Selbstverständlich können Sie sich auch mit Ihren Ideen und Ihrem persönlichen Einsatz einbringen.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Unsere Treuhandstiftungen

Harste-Lange – Stiftung

Christel Schwarz – Stiftung

Lindemeier-Kremer – Stiftung

Dr. Norbert Jahn – Stiftung

 

Peter Schilling – Stiftung

Honebein – Stiftung

Unsere Stiftungsfonds

Andreas-Willert-Fonds

Barbara u. Hans-Gerhard-Tiddens-Fonds

Schaumburger Bürger für Bürger