Wir handeln nach den vom Bundesverband deutscher Stiftungen am 11.5.2006 verabschiedeten „Grundsätzen guter Stiftungspraxis“ und bekennen uns ausdrücklich dazu.
Diese Grundsätze beinhalten auch die untenstehenden 10 Merkmale einer Bürgerstiftung, verabschiedet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen seiner 56. Jahrestagung im Mai 2000.