Die nächsten Termine:

Alle genannten Termine finden in unserem BürgerKolleg in Stadthagen, Enge Str. 15 statt.

Anmeldungen unter 05722 / 8907063 oder buergerkolleg@buergerstiftung-schaumburg.de

Die Teilnahme ist für gemeinnützige Organisationen im Landkreis Schaumburg kostenlos!

 

Neuer Termin: Mai

15.05.2024 um 19:00 Uhr

Digitales Vereinsmanagement
Referenten: Dr. Jürgen Höcker und Günter Potthast, Vorstandsmitglieder der Bürgerstiftung Schaumburg

Je nach Größe eines Vereins kann der Verwaltungsaufwand erheblich werden. Mitgliederverzeichnisse, zentrale Ablage von Dokumenten, das Organisieren von Veranstaltungen, zentraler Kalender, Arbeiten in Gruppen, effektive Kommunikation, Informationsmanagement über eine Cloud: dies sind alles Themen, für die es etablierte Softwarelösungen gibt, die sich hinsichtlich Funktionsumfang, Datensicherheit und Kosten erheblich unterscheiden. Und alles muss selbstverständlich der DSGVO entsprechen. Für die Bürgerstiftung Schaumburg haben sich Günter Potthast und Dr. Jürgen Höcker eingehend mit dieser Thematik befasst und werden ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen.

Dauer: ca. 1 Stunde

 

Dieser Vortrag entfällt:

Der Grundsatz der Selbstlosigkeit in Gesetz und Satzung

 

Juni

12.06.2024 um 19:00 Uhr

Buchführung und Gewinnermittlung in gemeinnützigen Organisationen

Zu diesem Thema fehlt noch die Zusage eines Vortragenden. Möglicherweise muss auch der Termin neu geplant werden. Wir werden alle, die sich für das Thema interessieren auf dem Laufenden halten.

 

August

14.08.2024 um 19:00 Uhr:

Gesetzliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht?
Selbstbestimmung in jeder Lebenslage
Referentin: Eike Höcker, Juristin und Präsidentin des Landgerichts Bückeburg

Ab Vollendung des 18. Lebensjahrs ohne Zustimmung der Eltern Verträge schließen, den Arbeitsplatz oder den Wohnortselbst wählen und überhaupt über das eigene Leben selbst bestimmen zu können– das ist für einen erwachsenen Menschen in der Regel eine Selbstverständlichkeit. Aber was, wenn man durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation gerät, in der man seine rechtlichen oder auch medizinischen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann – Wer bestimmt dann? Was ist mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen? Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie die eigenen Angelegenheiten in einem derartigen Fall geregelt werden können. Der Vortrag informiert über das Institut der rechtlichen Betreuung, über die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht, über das Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten und über die Patientenverfügung. Referentin ist Eike Höcker, Präsidentin des Landgerichts Bückeburg.

Dauer: ca. 1 Stunde